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Warum die Krankenhauszusatzversicherung für Gesetzlich Versicherte Unerlässlich Ist?

Warum die Krankenhauszusatzversicherung für Gesetzlich Versicherte Unerlässlich Ist?
Pedro Stark
4. Juli 2024
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Krankenhauszusatzversicherung ist nicht nur ein Zusatz - sie wird zu einem wichtigen Teil der intelligenten Gesundheitsplanung. Laut CW1 ermöglicht sie es den Patienten, ihre Gesundheit ohne Angst vor finanziellen Sorgen zu priorisieren, indem sie die Lücke zwischen der Grundversorgung und der hochwertigen Versorgung schließt.

 

Die Krankenhauszusatzversicherung gewinnt unter den Deutschen an Bedeutung. Im Jahr 2021 hatten etwa 12,86 Millionen Menschen in deutschsprachigen Haushalten diese Art von Versicherung. Sie ist darauf ausgelegt, die standardmäßige gesetzliche Krankenversicherung zu verbessern und bietet Vorteile wie die Option auf ein Privatzimmer, Behandlung durch Chefärzte und eine größere Auswahl an Krankenhäusern.

 

Diese Versicherung schließt die Lücke zwischen der grundlegenden gesetzlichen Versicherung und einer umfassenderen Versorgung und ermöglicht es den Einzelnen, ihre Gesundheitsversorgung individuell zu gestalten. Während die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eine solide Deckung bietet, ist diese zusätzliche Option für diejenigen attraktiv, die zusätzlichen Komfort suchen, schnelleren Zugang zu bestimmten Behandlungen wünschen oder spezifische Gesundheitsbedürfnisse haben, die möglicherweise längere Krankenhausaufenthalte erfordern.

 

 

Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung

 

 

Die Krankenhauszusatzversicherung bietet mehrere wichtige Vorteile:

 

Freie Krankenhauswahl: Versicherte können entscheiden, in welchem Krankenhaus mit gesetzlicher Versicherungszulassung sie behandelt werden möchten.


• Chefarztbehandlung: Die Versicherung ermöglicht eine Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten.


• Komfortable Unterbringung: Je nach Tarif ist eine Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer möglich.


• Kostenübernahme: Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Wahlleistungen, die über die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

 

 

Überblick über die Krankenhauszusatzversicherung in Deutschland

 

 

Die Krankenhauszusatzversicherung (private Zusatzversicherung) ist eine optionale Deckung, die Deutsche zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können. Sie bietet während Krankenhausaufenthalten zusätzliche Leistungen und Dienstleistungen, die nicht von der standardmäßigen gesetzlichen Versicherung abgedeckt sind.

 

 

Wichtige Statistiken

 

 

Akzeptanzrate: Im Jahr 2022 hatten etwa 26,4% der Deutschen eine Form der Krankenhauszusatzversicherung.


Marktvolumen: Der Markt für Zusatzkrankenversicherungen in Deutschland wurde im Jahr 2021 auf rund 9,2 Milliarden Euro geschätzt.


Wachstumstrend: Die Anzahl der Menschen mit einer Krankenhauszusatzversicherung steigt stetig an, mit einer jährlichen Wachstumsrate von etwa 3-4% im letzten Jahrzehnt.

 

 

Bedeutende Rolle

 

 

• Verbesserter Komfort: Etwa 75% der Versicherungsnehmer wählen eine Deckung für private oder halbprivate Zimmerunterkünfte.


• Zugang zu Chefärzten: Etwa 80% der Zusatzpolicen beinhalten eine Behandlung durch leitende Ärzte oder Spezialisten.


• Reduzierte Wartezeiten: Versicherungsnehmer erleben oft 30-50% kürzere Wartezeiten für Wahlverfahren im Vergleich zu denen mit nur gesetzlicher Versicherung.


• Deckungslücken: Die Zusatzversicherung deckt oft Leistungen ab, die nicht in den gesetzlichen Plänen enthalten sind, wie bestimmte zahnärztliche Eingriffe oder Behandlungen mit alternativer Medizin.

 

 

Auswirkungen auf das Gesundheitssystem

 

 

• Finanzielle Entlastung: Die Zusatzversicherung hilft, die Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems zu reduzieren, indem sie zusätzliche Kosten abdeckt.


• Qualität der Versorgung: Die Option für eine private Behandlung kann zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung und Patientenzufriedenheit führen.


• Ungleichheit im Gesundheitswesen: Kritiker argumentieren, dass die Zusatzversicherung ein zweistufiges Gesundheitssystem schaffen könnte, das möglicherweise zu Unterschieden in der Versorgungsqualität führt.

 

 

Statistische Relevanz

 

 

Die Krankenhauszusatzversicherung spielt eine bedeutende Rolle im Gesundheitswesen, wie statistische Daten belegen. In Deutschland erlebt etwa einer von zwölf Erwachsenen jährlich einen Unfall, wobei 18% dieser Unfälle zu einer Krankenhauseinweisung führen. Das Risiko ist höher für Personen bis 27 Jahre. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gab es in Deutschland im Jahr 2020 trotz eines Rückgangs aufgrund der COVID-19-Pandemie etwa 16,6 Millionen stationäre Krankenhausfälle.

 

In der Schweiz geht die Zahl der Krankenhauszusatzversicherungen zurück, wobei die Prämien für private und halbprivate Krankenhausversicherungen zwischen 1999 und 2017 um 46-55% gestiegen sind. Die Wahrscheinlichkeit, diese Versicherung zu haben, steigt mit dem Alter, insbesondere für Personen über 55, und ist mit einem höheren sozioökonomischen Status verbunden. Die Versicherung steht jedoch vor Herausforderungen wie steigenden Prämien und abnehmenden Grenznutzen im Vergleich zur obligatorischen Grundversicherung, was Innovationen in der Branche erfordert, um ihr Wertangebot aufrechtzuerhalten.

 

 

Tarifoptionen und Leistungsumfang

 

 

Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Tarifoptionen an, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Zum Beispiel bietet die uniVersa Versicherung drei Tarife an:

 

• uni-SZ II
• uni-SZ II plus
• uni-SZ

 

Diese Tarife unterscheiden sich in Aspekten wie Unterbringung (Einzel- oder Doppelzimmer), Selbstbeteiligungen und zusätzlichen Leistungen wie Kostenübernahme für ambulante Operationen.

 

 

Bewertung und Vergleich von Tarifen

 

 

Um die Qualität und Leistung verschiedener Krankenhauszusatztarife zu vergleichen, gibt es spezielle Bewertungen. Das M&M Rating Krankenhauszusatz bewertet Tarife anhand verschiedener Kriterien, darunter:

 

• Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
• Einbeziehung der Chefarztbehandlung
• Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern
• Leistungen über die 2,3-fachen und 3,5-fachen Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus

 

 

Marktentwicklung und Trends

 

 

Der deutsche Krankenversicherungsmarkt wächst, mit einer prognostizierten jährlichen Wachstumsrate von 3,43%, die bis 2028 zu einem Marktvolumen von 63,89 Milliarden Euro führen wird. Das System zeichnet sich durch eine duale Struktur aus: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt 86% der Bevölkerung ab, während die private Krankenversicherung (PKV) 8,4% der gesamten Gesundheitsausgaben ausmacht. Stand 2019 gab es 109 GKV-Krankenkassen und 41 PKV-Unternehmen. Die Zusatzversicherung hat ein bedeutendes Wachstum erlebt, wobei die Zahl der Krankenhausversicherungspolicen von 7,91 Millionen im Jahr 2011 auf 8,73 Millionen im Jahr 2020 gestiegen ist.

 

Die Gesundheitsausgaben Deutschlands sind hoch, mit 8.011 Dollar pro Kopf und 12,7% des BIP. Das System steht vor Herausforderungen, einschließlich einer alternden Bevölkerung und steigenden Kosten, hält aber hohe Zufriedenheitsraten aufrecht, wobei 85% der Menschen mit der Verfügbarkeit von Gesundheitsleistungen zufrieden sind. Der Markt entwickelt sich weiter und balanciert universelle Abdeckung mit Nachhaltigkeitsbedenken in einem komplexen regulatorischen Umfeld.

 

 

Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung

 

 

Das deutsche Gesundheitssystem bietet eine universelle Versorgung, wobei 87% der Bevölkerung durch die gesetzliche Krankenversicherung und 11% durch die private Krankenversicherung abgedeckt sind. Es bietet in vielen Bereichen eine hochwertige Versorgung, mit niedrigeren 30-Tage-Sterblichkeitsraten nach Schlaganfällen (6,6%) im Vergleich zum OECD-Durchschnitt (7,8%). Deutschland verfügt auch über mehr Gesundheitsressourcen als viele Länder, mit 4,5 Ärzten, 12,0 Pflegekräften und 7,8 Krankenhausbetten pro 1.000 Einwohner. Das Land gibt 8.011 Dollar pro Kopf für Gesundheitsversorgung aus, was 12,7% seines BIP entspricht. Die Lebenserwartung in Deutschland beträgt 80,8 Jahre, leicht über dem OECD-Durchschnitt.

 

Es gibt jedoch Verbesserungspotenzial im deutschen Gesundheitssystem. Nur 60,6% der privat Versicherten empfinden die Koordination der Versorgung als gut, während 24,2% berichten, unnötige Gesundheitsleistungen zu erhalten, und 14,4% vermuten medizinische Fehler in ihrer Versorgung. Die Patientenzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem hat sich im Laufe der Zeit verbessert und ist von etwa 25% in den Jahren 2002-2004 auf über 40% in den Jahren 2014-2015 gestiegen. Es gibt auch Unterschiede in der Versorgungsqualität zwischen der öffentlichen und der privaten Versicherung, wobei privat Versicherte oft intensivere Behandlungen und längere Krankenhausaufenthalte erhalten.

 

 

Rechtlicher Rahmen

 

 

Während die Krankenhauszusatzversicherung zusätzliche Vorteile bietet, arbeitet sie im Rahmen des deutschen Gesundheitsrechts, das eine umfassende Deckung gewährleistet und sowohl die öffentliche als auch die private Versicherung reguliert. Das Sozialgesetzbuch regelt die Grundprinzipien der Krankenversicherung, während das Versicherungsvertragsgesetz die Einzelheiten der privaten Versicherungsverträge regelt.

 

 

Hier sind einige wichtige Aspekte der rechtlichen Struktur:

 

 

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

 

Die im Sozialgesetzbuch V geregelte GKV deckt etwa 88% der Bevölkerung ab. Sie ist für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend und bietet umfassende Gesundheitsleistungen auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips. Das System beinhaltet drei Hauptakteure: Versicherer (Krankenkassen), Gesundheitsdienstleister und Patienten, die jeweils spezifische Rechte und Pflichten haben. Die GKV wird hauptsächlich durch einkommensabhängige Beiträge finanziert, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt werden, mit zusätzlichen staatlichen Zuschüssen. Das System gewährleistet einen universellen Zugang zu einem breiten Spektrum von medizinischen Dienstleistungen, einschließlich Präventivpflege, Krankenhausbehandlung und verschreibungspflichtigen Medikamenten. Familienmitglieder sind in der Regel ohne zusätzliche Kosten versichert. Während sie für diejenigen verpflichtend ist, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze verdienen, können Personen mit höherem Einkommen stattdessen eine private Versicherung wählen.

 

 

2. Private Krankenversicherung (PKV)

 

 

Die durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelte PKV deckt etwa 10% der Bevölkerung ab. Sie steht Hochverdienern (die ab 2024 jährlich mehr als 69.300 Euro verdienen), Selbständigen, Beamten und bestimmten Studenten zur Verfügung. Die PKV bietet eine anpassbare Deckung, ein breiteres Netzwerk von Gesundheitsdienstleistern und oft einen schnelleren Zugang zu Dienstleistungen. Die Prämien für einen gesunden 30-Jährigen liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro pro Monat, wobei die Arbeitgeber bis zu 422 Euro monatlich für angestellte Personen beitragen. Die PKV bietet eine umfassende Deckung, einschließlich stationärer und ambulanter Versorgung, Medikamenten, Zahn- und Sehversorgung. Während sie Vorteile wie Boni für Nichtansprüche und stabile Prämien (historisch gesehen etwa 2% jährliche Steigerung) bietet, erfordert die PKV individuelle Policen für Familienmitglieder und beinhaltet eine medizinische Risikoprüfung. In Deutschland gibt es etwa 40 private Krankenversicherungsunternehmen, die verschiedene Pläne anbieten, um unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets zu erfüllen.

 

 

3. Gemeinsamer Bundesausschuss

 

 

Der 2004 gegründete Gemeinsame Bundesausschuss oder G-BA ist das höchste Entscheidungsgremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens in Deutschland. Er besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: 5 von den Krankenkassen, 2 von den Ärzteverbänden, 2 vom Krankenhausverband, 1 von den Zahnärzteverbänden und 3 unparteiischen Mitgliedern, einschließlich dem Vorsitzenden. Zusätzlich nehmen 5 nicht stimmberechtigte Patientenvertreter an den Diskussionen teil. Der G-BA legt den Leistungskatalog für über 74 Millionen gesetzlich Versicherte fest, führt die Qualitätssicherung durch und bewertet neue Medikamente. Seine Entscheidungen betreffen etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland. Der G-BA arbeitet unter dem Sozialgesetzbuch, Buch Fünf (SGB V), und steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Er erlässt rechtlich bindende Richtlinien für gesetzlich Versicherte, Gesundheitsdienstleister und Zahler.

 

 

4. Patientenrechtegesetz

 

 

Das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat die Patientenrechte in Deutschland erheblich gestärkt und betrifft etwa 70 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Gesetz kodifizierte bestehende Rechtsprechung und Richtlinien und führte das Konzept eines "Behandlungsvertrags" in das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ein. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören verbesserte Anforderungen an die informierte Zustimmung, die Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsinformationen, ausdrückliche Rechte für Patienten auf Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen und die Klärung der Pflicht der Ärzte zur Meldung erkennbarer Behandlungsfehler. Das Gesetz gilt für alle Gesundheitsfachleute und zielt darauf ab, Patienten zu stärken, Rechtssicherheit zu bieten und die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Es hat auch die Beweislast in Fällen von medizinischem Fehlverhalten angesprochen. Zehn Jahre nach seiner Umsetzung, Stand 2023, gab es Diskussionen über eine weitere Stärkung des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung für Patienten bei Behandlungsfehlern.

 

 

5. Digital Health Act (E-Health-Gesetz)

 

 

Das E-Health-Gesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, war ein Meilenstein in Deutschland zur Förderung digitaler Technologien im Gesundheitswesen. Es verpflichtete zur landesweiten Einführung elektronischer Gesundheitskarten und schuf einen Rahmen für eine sichere Telematikinfrastruktur. Das Gesetz setzte wichtige Fristen: Ärzte und Zahnärzte mussten sich bis zum 1. Juli 2018 an die Telematikinfrastruktur anschließen, Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2019, und elektronische Patientenakten sollten bis zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Die Gesetzgebung legte auch den Grundstein für E-Rezepte und erweiterte erstattungsfähige Telehealth-Dienste. Um die Einführung zu fördern, wurden finanzielle Anreize geboten, zusammen mit Strafen für Nichteinhaltung. Das Gesetz betraf alle gesetzlichen Krankenversicherungen und ihre rund 70 Millionen Versicherten. Während es anfänglich Herausforderungen bei den Einführungsraten und Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit gab, legte dieses Gesetz den Grundstein für nachfolgende digitale Gesundheitsinitiativen in Deutschland, einschließlich des Digital Healthcare Act von 2019 und des Patient Data Protection Act von 2020.

 

 

6. Krankenhausstrukturgesetz

 

 

Das Krankenhausstrukturgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, zielte darauf ab, die Effizienz und Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland zu verbessern. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehörten die Einführung der Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung und -vergütung, die Verpflichtung zu regelmäßigen Qualitätsberichten und die Einrichtung eines Strukturfonds von jährlich 500 Millionen Euro von 2016 bis 2018, insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Dieser Fonds, der von den Bundesländern aufgestockt wurde, brachte die Gesamtinvestition auf 3 Milliarden Euro. Das Gesetz führte qualitätsbezogene Anpassungen am DRG-Vergütungssystem ein, Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepersonalbesetzung und förderte spezialisierte Zentren für komplexe Behandlungen. Es stärkte auch die Rolle der Krankenhäuser in der Notfallversorgung. Während es Herausforderungen wie Bedenken über die Schließung ländlicher Krankenhäuser gab, hatte das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb, die Planung und die Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland und betraf die etwa 1.900 Krankenhäuser des Landes und ihre 19,4 Millionen jährlichen stationären Fälle (nach Daten von 2016).

 

 

7. Datenschutz

 

 

Der Datenschutz in Deutschland wird hauptsächlich durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, das am 25. Mai 2018 in Kraft trat und mit der DSGVO der EU übereinstimmt. Das BDSG, zusammen mit spezifischen Patientendatenschutzvorschriften, bietet Schutz für persönliche und gesundheitliche Informationen. Es gilt sowohl für öffentliche als auch für private Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit besonderen Bestimmungen für sensible Gesundheitsdaten. Das Gesetz etabliert Rechte für betroffene Personen, Pflichten für Datenverantwortliche und -verarbeiter und ermächtigt Aufsichtsbehörden, die Einhaltung zu überwachen und Strafen für Verstöße zu verhängen. Im Februar 2024 hat das deutsche Bundeskabinett Entwürfe zur Änderung des BDSG gebilligt, die Probleme ansprechen, die in einer Bewertung von 2021 identifiziert wurden. Diese vorgeschlagenen Änderungen beinhalten die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), die Vereinfachung der Aufsicht für gemeinsame Verantwortliche in der wissenschaftlichen Forschung, die Klärung der Zugangsrechte der betroffenen Personen und die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für das Scoring. Während spezifische Geldstrafen nicht standardisiert sind, können DSGVO-konforme Strafen bei schweren Verstößen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

 

8. Medizinproduktegesetz (MPG)

 

 

Das Medizinproduktegesetz oder MPG in Deutschland, das erstmals 1994 erlassen und 2021 aktualisiert wurde, um es an die Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) anzupassen, regelt die Sicherheit, Leistung und Qualität von Medizinprodukten. Es etabliert ein risikobasiertes Klassifizierungssystem für Geräte (Klassen I, IIa, IIb und III) und verlangt die CE-Kennzeichnung für den Marktzugang. Das Gesetz wird von wichtigen Regulierungsbehörden umgesetzt, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Jüngste Änderungen beinhalten strengere Anforderungen an klinische Nachweise, verbesserte Rückverfolgbarkeit durch Unique Device Identification (UDI) und erhöhte Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Während spezifische numerische Daten jährlich variieren, war der Medizintechnikmarkt in Deutschland nach Daten von 2021 mit etwa 34,5 Milliarden Euro bewertet, wobei über 200.000 verschiedene Medizinprodukte zur Verwendung im Land registriert waren. Das Gesetz betrifft alle über 1.900 Krankenhäuser und über 19.000 Arztpraxen in Deutschland und stellt sicher, dass sie nur konforme Geräte verwenden und unerwünschte Ereignisse melden.

 

 

9. Arzneimittelpreise und Erstattung

 

 

Jüngste Änderungen im System der Arzneimittelpreise und Erstattungen in Deutschland zielen darauf ab, Innovationsanreize mit Kostendämpfung in Einklang zu bringen. Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören Anreize für kritische pädiatrische Medikamente und Reserveantibiotika sowie eine Reduzierung der freien Preisfestsetzungsperiode für neue Arzneimittel von 12 auf 6 Monate. Der AMNOG-Prozess bleibt zentral, wobei frühe Nutzenbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Preisverhandlungen bestimmen. Deutschland hat wertbasierte Preisvereinbarungen eingeführt, die Aufnahme von Biosimilars gefördert und die internationale Preisreferenzierung verfeinert. Ein Schnellverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurde eingerichtet. Diese Änderungen betreffen den deutschen Pharmamarkt im Wert von 46,4 Milliarden Euro (Daten von 2021). Die Reduzierung der freien Preisfestsetzungsperiode wird voraussichtlich alle neuen Arzneimittel betreffen, die auf den Markt kommen, und könnte jährlich Hunderte von neuen Medikamenten betreffen. Die Bemühungen zur Förderung von Biosimilars zielen darauf ab, den derzeitigen Marktanteil von Biosimilars von 59% (Stand 2021) in geeigneten therapeutischen Bereichen zu erhöhen. Diese Maßnahmen beeinflussen gemeinsam die Preisgestaltung und den Zugang zu über 100.000 pharmazeutischen Produkten, die in Deutschland erhältlich sind, und wirken sich auf die 73 Millionen Personen aus, die durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.

 

 

10. Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

 

 

Das Digital Healthcare Act (DVG) von 2019 in Deutschland hat einen Rahmen für Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) geschaffen. Es führte ein Schnellverfahren für die Genehmigung und Erstattung von DiGAs ein, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet wird, mit Qualitätsbewertungen durch das Deutsche Institut für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (IQWiG). Stand Juli 2024 wurden über 100 DiGAs zur Genehmigung eingereicht, wobei etwa 30 dauerhaft im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind. Das Gesetz verpflichtete zur Einführung elektronischer Patientenakten für alle Versicherten bis zum 1. Januar 2021 und ermöglichte die pseudonymisierte Weitergabe von Gesundheitsdaten für die Forschung. Seit der Einführung des DVG haben sich die Telemedizin-Konsultationen um über 300% erhöht. Das Gesetz betrifft die 73 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und hat das Land zu einem Vorreiter in der Integration digitaler Gesundheit gemacht. Herausforderungen bleiben bei den Erstattungsverhandlungen, der Integration in das Gesundheitssystem und dem Datenschutz bestehen. Das Gesetz entwickelt sich weiter und prägt den deutschen Pharmamarkt mit einem Volumen von 46,4 Milliarden Euro und die breitere Gesundheitslandschaft.

 

Dieser rechtliche Rahmen stellt sicher, dass Deutschland ein universelles Gesundheitssystem mit mehreren Zahlern beibehält, mit einer obligatorischen Versicherungsdeckung für alle Einwohner. Es balanciert die Prinzipien der Solidarität, Selbstverwaltung und umfassenden Versorgung aus, während es sich an technologische Fortschritte und sich entwickelnde Gesundheitsbedürfnisse anpasst.

 

 

Referenzen:

 

1. [Germany: Health System Summary (2022)
](https://eurohealthobservatory.who.int/publications/i/germany-health-system-summary-2022)

 

2. [Health Care in Germany: The German Health Care System]
(https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK298834/)

 

3. [Healthcare in Germany: Statistics and Facts]
(https://visaguide.world/international-health-insurance/germany/healthcare-statistics/)

 

4. [Health Care in Germany: Strong, But Need for Further Reforms]
(https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736%2817%2931280-1/fulltext)

 

5. [History of Healthcare in Germany]
(https://en.wikipedia.org/wiki/History_of_healthcare_in_Germany)

 

6. [Number of People with Private Health Supplementary Insurance in Germany](https://de.statista.com/statistik/daten/studie/250134/umfrage/personen-mit-privater-kranken-zusatzversicherung/)

 

7. [Hospitals in Germany]
(https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html)

 

8. [PKV Statistics 2020]
(https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/pkv-zahlen-2020/)

 

9. [The Impact of Competition on Health Care Delivery in Germany](https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0167629617311530)

 

10. [Digital Healthcare Act]

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digital-healthcare-act.html)
 

11. [Digital Health Applications (DiGA)]

(https://www.bfarm.de/EN/Medical-devices/Tasks/Digital-Health-Applications/_node.html)
 

12. [Health Technology Assessment: Digital Health Applications](https://www.iqwig.de/en/about-us/methods/health-technology-assessment/digital-health-applications.html)


13. [Health Expenditure]

(https://www.destatis.de/EN/Themes/Society-Environment/Health/Health-Expenditure/_node.html)


14. [Statutory Health Insurance]

(https://www.gkv-spitzenverband.de/english/statutory_health_insurance/statutory_health_insurance.jsp)
 

 

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